Kurzgutachten & Kostenvoranschlag:

Ein Kurzgutachten für Ihr Auto kommt nach einem unverschuldeten Unfall immer dann als Option in Frage, wenn es sich um einen kleineren Schaden an der so genannten Bagatellgrenze handelt: Die Reparaturkosten liegen hier unter 750,- Euro laut BGH-Urteil. Tendenziell ist ein Kfz-Kurzgutachten einem Kostenvoranschlag vorzuziehen, da es mehr in die Tiefe geht und vor allem beweissichernd ist.

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