Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie umfangreiche Rechte. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche jedoch nicht vollständig und verlassen sich vorschnell auf die gegnerische Versicherung. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro unterstützen wir Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig geltend zu machen.
Was steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?
Wenn sich ein Kfz-Haftpflichtschaden ereignet hat, muss gemäß § 249 BGB der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden ersetzen.
Ziel der Schadenregulierung ist die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfallereignis. Dabei haben Geschädigte deutlich mehr Rechte, als viele Versicherungen offen kommunizieren.
Freie Wahl des Gutachters
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen. Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Die Kosten für das Schadengutachten werden in der Regel vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Freie Werkstattwahl
Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird.
Dabei können Sie sich für eine Fachwerkstatt oder eine Werkstatt Ihres Vertrauens entscheiden.
Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung
Geschädigte haben das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Kosten übernimmt bei klarer Haftung ebenfalls die gegnerische Versicherung. Gerade bei Kürzungen oder Problemen mit der Regulierung ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Während Ihr Fahrzeug repariert wird, kann Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung bestehen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Schadenfall und Ihrer Nutzung ab.
Fiktive Abrechnung
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die kalkulierten Reparaturkosten netto auszahlen lassen.
Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann Ihr Fahrzeug an Marktwert verlieren.
Diese sogenannte merkantile Wertminderung kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Abschlepp- und Bergungskosten
Musste das Fahrzeug abgeschleppt oder geborgen werden, gehören auch diese Kosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.
Schmerzensgeld
Bei körperlichen Beschwerden oder Verletzungen kann zusätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Auch kleinere Beschwerden sollten daher dokumentiert und ärztlich abgeklärt werden.
Autounfall? Schnelle Hilfe mit einem Kfz-Schadengutachten
Wir unterstützen Sie schnell, unabhängig und professionell bei der kompletten Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall.
Von der Begutachtung über die Kommunikation mit der Versicherung bis hin zur Vermittlung von Rechtsanwälten und Fachwerkstätten.
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